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Sie finden auf dieser Site die Vorlesungs-Mitschriften
und weiterführende Informationen
meines betriebswirtschaftlichen Studiums
an der VWA Köln.
Jede Datei spiegelt i.d.R. den Inhalt von einer oder zwei Doppelstunden wider.
Die Mitschriften stammen im wesentlichen von mir und sind ergänzt durch Scripte von Kollegen.
Der Download ist kostenlos, die
Inhalte sind weitgehend unabhängig vom Studienort
und werden kontinuierlich ausgebaut.
Die Inhalte sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und organisiert. Gleichwohl
übernehme ich für aus der Nutzung erwachsende Schäden tatsächlicher oder ideeller Natur
keine Haftung.
Vielen Dank an alle, die mir zur Komplettierung dieser Site Unterlagen zur Verfügung stellten.
Falls Sie eine Lücke in einer Vorlesungsreihe entdecken, die Sie füllen
könnten, bin ich für die Übermittlung einer Mitschrift dankbar, - auch über Rückmeldungen
wegen Fehlern oder inhaltlicher Ergänzungen.
Bitte suchen Sie sich die Unterlagen hier aus.
Für eine Suche nach einem Script, das ein bestimmtes Stichwort
enthält, steht das
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zur Verfügung.
3 1/2 Jahre, 57.040 Besuche und 656.144 Requests später ...
Nachdem die letzte Prüfung nach der alten Prüfungsordnung durchgeführt
wurde wird diese Site im März abgeschaltet.
Allen Kommilitonen wünsche ich eine gute Zeit. Vielen Dank besonders denjenigen,
die mich beim Betrieb dieser Site unterstützten. "Möge diese Übung gelingen", -
bei fast allen hat es gut geklappt. Vor allem
hoffe ich für jeden auf einen beruflichen Schub, auf dass sich die Mühe lohnte.
Liebe Grüße,
Dittmar Nagel
Letzte Änderungen wurden
am 29.2.2008 durchgeführt.
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Unternehmer dürfen in ihren AGB nicht regeln,
dass "Teillieferungen und Teilabrechnungen zulässig" sind.
Eine solche Klausel verstößt gegen § 307 Abs.2 Nr.1, § 309 Nr.2a BGB, weil sie
das in § 320 BGB geregelte Leistungsverweigerungsrecht der Verbraucher erheblich einschränkt.
Mehr: Schmidt.
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Für Kinder zwischen 18 und 21 Jahren, die nicht in einem
Beschäftigungsverhältnis stehen, wird grundsätzlich nur
dann Kindergeld gewährt, wenn sie bei einer Agentur für
Arbeit als arbeitsuchend gemeldet sind. Hierfür reicht
es nicht aus, dass das Kind ALG II bezieht.
Denn dies lässt anders als der Bezug von ALG I
oder die Meldung als arbeitslos nicht zwingend
darauf schließen, dass das Kind arbeitswillig und arbeitsbereit ist.
Mehr: Schmidt.
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Verlaufsnutzung von vwa-bwl.de der letzten dreieinhalb Jahre im 24-stündigen Zyklus:
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Google Reader gibt "Freunden" ungewollt Interessen preis:
Google muss derzeit Kritik für eine neue Funktion einstecken, über die
"Freunde" in der Buddy-Liste eines Google-Talk-Nutzers dessen mit dem
Google Reader überwachte RSS-Feeds einsehen können.
Mehr: Heise.
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Angeblich melden Sachbearbeiter in Meldestellen bei rund der Hälfte der
Bevölkerung Schwierigkeiten bei der Abnahme von Fingerabdrücken für den
biometrischen Reisepass. Der CCC konnte seine Sammlung derweil um Schäubles
Fingerabdruck erweitern.
Mehr: Heise.
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Käufer von Gebrauchtwagen können grundsätzlich erwarten,
dass das Fahrzeug keinen Unfall erlitten hat, bei dem es zu mehr
als Bagatellschäden gekommen ist. Liegt mehr als ein Bagatellschaden
vor und hat der Verkäufer dies verschwiegen, liegt ein Sachmangel vor,
der den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Mehr: Schmidt.
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Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für den Fall,
dass die für das Geschäftsjahr festgelegten Ziele
erreicht werden, eine Bonuszahlung zugesagt, so
muss er grundsätzlich mit dem Arbeitnehmer eine
Zielvereinbarung treffen. Unterlässt er dies,
kann er gegenüber dem Arbeitnehmer zum Schadensersatz
verpflichtet sein.
[BAG PM Nr.89 vom 12.12.2007]
Mehr: Schmidt.
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Aktionäre können einen Beschluss der Hauptversammlung (hier: die Wahl von
Ferdinand Piech in den Aufsichtsrat der MAN AG) nicht allein unter Berufung
auf einen Verstoß gegen den Corporate Governance Kodex anfechten. Denn der
Corporate Governance Kodex ist weder – wie für eine Anfechtungsklage vorausgesetzt wird -
ein Gesetz noch kommt ihm eine satzungsgleiche Wirkung zu.
[PM LG München I vom 22.11.2007]
Mehr: Otto Schmidt.
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Die EU-Kommission hat am 19.11.2007 Vorschläge für eine bessere
Förderung von Kleinstkrediten veröffentlicht. Ziel der Initiative ist es, für
Kleinstunternehmen, Arbeitslose und andere Menschen, die normalerweise keine
Bankkredite bekommen, den Zugang zu Finanzierungen zu verbessern und ihnen
so die Gründung eines eigenen Unternehmens zu ermöglichen. Dies soll in erster
Linie durch die Förderung von Mikro-Finanzinstituten geschehen, die durch eine
neue europäische Fazilität unterstützt werden sollen.
[PM der EU-Kommission vom 19.11.2007]
Mehr: Otto Schmidt.
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Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn Arbeitgeber in ihren
Betrieben so genannte "Ein-Euro-Jobber" einsetzen möchten.
Die Beschäftigung dieses Personenkreises stellt eine
mitbestimmungspflichtige Einstellung im Sinn von
§ 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG dar. Dem steht nicht
entgegen, dass "Ein-Euro-Jobber" keine Arbeitnehmer sind.
Denn für das Mitbestimmungsrecht reicht es bereits aus,
dass sie in den Betrieb eingegliedert werden und weisungsgebundene Tätigkeiten ausüben.
[BAG PM Nr.70 vom 2.10.2007]
Mehr: Schmidt.
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Arbeitgeber haften nicht für den alkoholbedingten tödlichen Unfall eines
Arbeitnehmers während einer Betriebsfeier. Die Teilnehmer einer Betriebsfeier
sind für ihren Alkoholkonsum grundsätzlich selbst verantwortlich. Etwas
anderes kommt nur in Betracht, wenn der Alkoholmissbrauch des Mitarbeiters
auffällig wird. Dann muss der Arbeitgeber den Mitarbeiter unter Umständen am Weitertrinken hindern.
Mehr: Otto Schmidt.
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Die schlichte Ingebrauchnahme eines Werks führt nicht ohne weiteres zur
Abnahme durch schlüssiges Handeln. Dies gilt insbesondere dann, wenn der
Abnehmer des Werks den Mangel erst nach einer ersten Ingebrauchnahme entdecken kann.
Mehr: Otto Schmidt.
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Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 4.10.2007
zu den Auswirkungen des Beschlusses des BFH vom 23.8.2007
über die mögliche Verfassungswidrigkeit der seit Jahresbeginn
geltenden Kürzung der Pendlerpauschale Stellung genommen.
Danach ist die Vollziehung von Bescheiden der Finanzämter,
mit denen Anträge auf Eintragung eines Freibetrags auf der
Lohnsteuerkarte für die ungekürzte Pendlerpauschale abgelehnt
worden sind, auf Antrag grundsätzlich einstweilig auszusetzen.
Mehr: Otto Schmidt.
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Verkäufer, die Waren über Internet-Auktionshäuser anbieten,
handeln als Unternehmer, wenn die Gesamtumstände ihres
Internetauftritts den Eindruck eines professionellen
Handels erwecken. Ist dies der Fall, müssen die Versandhändler
die bei Fernabsatzverträgen vorgeschriebenen Informationspflichten erfüllen.
Mehr: Otto Schmidt.
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Versucht ein kaufmännischer Angestellter, eine Mitarbeiterin eines
Handelsvertreters des Arbeitgebers für sein eigenes (geplantes)
Konkurrenzunternehmen abzuwerben, kann dies eine fristlose Kündigung
rechtfertigen. Es ist hierbei nicht erforderlich, dass der Abwerbeversuch
besonders intensiv erfolgt. [LAG Düsseldorf vom 12.1.2007, 9 Sa 1637/05]
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Kommt der Arbeitgeber dem Wunsch eines nicht rauchenden Arbeitnehmers, das Rauchen in einem
Großraumbüro zu untersagen, nicht nach, ist dieser zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung
berechtigt. In einem solchen Fall muss der Kündigende auch keine Sperrfrist durch die
Arbeitsagentur hinnehmen. Das Hessische Landessozialgericht gibt dem Gesundheitsschutz
des Arbeitnehmers insoweit absoluten Vorrang. [Hessisches LSG vom 8.5.2007, L 6 AL 24/05, Handelsblatt vom 23.5.2007]
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Nach § 4 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) bedarf eine befristete Einstellung
grundsätzlich eines sachlichen Grundes. Die für einen späteren Zeitpunkt geplante Besetzung eines
Arbeitsplatzes mit einem Leiharbeitnehmer ist kein Sachgrund für die Befristung des Arbeitsvertrages mit
einem vorübergehend auf diesem Arbeitsplatz eingesetzten Arbeitnehmer. Die Befristung ist weder wegen eines
nur vorübergehenden betrieblichen Bedarfs an der Arbeitsleistung noch durch einen sonstigen, im TzBfG
genannten Sachgrund gerechtfertigt. [BAG vom 17.1.2007, 7 AZR 20/06, NZA 2007, 563]
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Am 1.9.2007 sind die rufnummernbezogenen Regelungen des bereits
geltenden Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten. Hiernach haben
Telefonkunden vor Inanspruchnahme eines telefonischen Dienstes grundsätzlich
Anspruch auf ausführliche Preisinformationen. Außerdem gelten besondere
Informationspflichten bei Abschluss eines Abonnements über Kurzwahl-Dienste.
Bei Verstößen gegen diese Vorschriften dürfen Verbraucher die Zahlung der Entgelte verweigern.
[Schmidt, PM Bundesregierung vom 31.8.2007]
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Für den CCC verdeutlichen die Trojaner auf deutschen Regierungscomputern,
"auf welches Teufelszeug sich die Regierung mit dem Bundestrojaner
eingelassen" habe. Christoph Fischer kommentierte: "Experten wissen schon
lange, dass es solche Angriffe gibt."
Mehr: Heise.
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Symantec und SecureWorks haben einen Trojaner entdeckt, der Arbeitgeber-Zugänge von monster.com nutzt,
um an persönliche Daten von Arbeitssuchenden zu kommen. Der Trojaner wird per E-Mail-Anhang und durch
Webseiten verbreitet, die Schwachstellen in Webbrowsern und weiterer Software ausnutzen. US-amerikanische
Medien berichten aber auch von Werbung auf monster.com, die den Schadcode auf die Rechner der Opfer schleust.
[dmk/c't, 20.8.2007]
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Tritt innerhalb der ersten sechs Monate nach Übergabe der Kaufsache ein Defekt auf,
so wird gemäß § 476 BGB zwar vermutet, dass der Sachmangel von Anfang an vorlag.
Diese Vermutung greift aber nur ein, wenn feststeht, dass ein Sachmangel vorliegt.
Ist dies zweifelhaft, so muss der Käufer beweisen, dass der Defekt auf einem
gewährleistungspflichtigen Sachmangel und nicht etwa auf einem Bedienungsfehler
beruht.
[OLG Frankfurt a.M. PM vom 10.8.2007]
Mehr: Schmidt.
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Eine Klausel in einem vorformulierten Arbeitsvertrag,
wonach die Zahlung einer monatlichen Leistungszulage
freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht
erfolgt, ist gemäß §§ 306, 307 BGB unwirksam. Ein
solcher Freiwilligkeitsvorbehalt benachteiligt die
Arbeitnehmer unangemessen. Diese müssen grundsätzlich
auf die Beständigkeit der zugesagten monatlichen Vergütung vertrauen können.
Mehr: Otto Schmidt.
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Die Körperschaftsteuerbefreiung einer Gesellschaft,
die gemeinnützige Zwecke verfolgt, endet mit Einstellung
der steuerbegünstigten Tätigkeit und Eröffnung des Insolvenzverfahrens
über das Vermögen der Gesellschaft. Denn mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens
ist die Gesellschaft nicht mehr auf die Verfolgung gemeinnütziger Zwecke
ausgerichtet, sondern nur noch auf die Befriedigung der Gläubiger durch
Verwertung des Vermögens.
Mehr: Otto Schmidt.
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Endet eine für einen Tag einberufene Hauptversammlung nach Mitternacht,
so sind gemäß §§ 241 Abs.1 Nr.1, 121 Abs.3 AktG alle Beschlüsse der Hauptversammlung
(inklusive der vor Mitternacht gefassten) nichtig. Die Aktionäre müssen sich gemäß
§ 121 Abs.3 AktG rechtzeitig auf den zeitlichen Rahmen der Hauptversammlung einstellen können.
Mehr: Otto Schmidt.
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Die spanische Polizei hat in Valencia einen 28 Jahre alten Mann verhaftet,
dem vorgeworfen wird, einen Virus erschaffen und verteilt zu haben, der
über 115.000 Mobiltelefone befallen haben soll.
Mehr: Heise.
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Wieder einmal gibt es Wirbel um die Sicherheit von Blackberry: Eine für
Innere Sicherheit zuständige Behörde hat den Beamten der französischen
Regierung die weitere Nutzung von Blackberry-Geräten verboten. Grund ist
die Angst vor Spionage.
Mehr: Heise.
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Die Abkürzung „gGmbH”, die für „gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung” stehen soll, stellt
keine zulässige Angabe der Gesellschaftsform dar und kann daher nicht im Handelsregister eingetragen
werden (OLG München vom 13.12.2006 31 Wx 084/06).
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Die Gerichte haben sich zunehmend mit Unterlassungsklagen wegen unverlangt zugesandter E-Mail-
Werbung zu befassen. Das Oberlandesgericht Koblenz tritt der erkennbaren Tendenz entgegen, die
Streitwerte in diesen Verfahren immer weiter herunterzusetzen. Vielmehr hält das Gericht in solchen Fällen
einen Streitwert von 10.000 Euro für angemessen. E-Mail-Werbung ist ein Ärgernis, deren finanziellem Anreiz
nur durch eine entsprechende Streitwertfestsetzung und damit empfindlich hohen Verfahrenskosten in
geeigneter Weise begegnet werden kann (OLG Koblenz vom 29.9.2006 14 W 590/06).
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Der Betreiber eines gewerblichen Onlinehandels ist verpflichtet, dem Verbraucher die gesetzlich
vorgeschriebene Widerrufsbelehrung „in Textform“ mitzuteilen (§ 355 Abs. 2 Satz 1 BGB). „Textform“
bedeutet nach § 126b Bürgerliches Gesetzbuch die Wiedergabe „in einer Urkunde oder auf eine andere zur
dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeignete Weise".
Zum Teil wird die Ansicht vertreten, die Voraussetzungen seien auch erfüllt, wenn der Empfänger einer
elektronischen Widerrufsbelehrung diese speichern oder ausdrucken und damit dauerhaft machen kann,
nachdem er sie von der Angebotsseite heruntergeladen hat. Dem ist das Landgericht Kleve - wie bereits
nahezu alle anderen Gerichte - entgegengetreten. Nicht der Empfänger der Widerrufsbelehrung hat die
Erfüllung der die Textform bestimmenden Merkmale zu leisten, sondern der Anbieter muss die Belehrung in
Textform mitteilen, dem Verbraucher also einen Belehrungstext übermitteln, der bereits die genannten
Anforderungen erfüllt. Dies kann als Brief, Telefax oder E-Mail geschehen. Eine bloße Bereitstellung des
Textes auf der Angebotsseite zum Herunterladen erfüllt daher nicht die gesetzlich vorgeschriebene Textform
(LG Kleve vom 02.03.2007 8 O 128/06).
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Eine Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie von einem Vertretungsbefugten des Unternehmens
unterschrieben ist. Vertretungspersonen müssen ihre Eigenschaft durch entsprechende Zusätze (in der Regel
„i. V.“) erkennbar machen.
Das Arbeitsgericht Hamburg sieht in dem Unterschriftszusatz „i. A.“ (für „im Auftrag“) keinen entsprechenden
Vertretungshinweis. Im Gegenteil: Wer im Auftrag eines anderen handelt, gibt gerade keine eigene Erklärung
ab, sondern fungiert praktisch nur als dessen Bote. Dies reicht für eine ordnungsgemäße Unterschrift einer
Kündigungserklärung nicht aus (ArbG Hamburg vom 8.12.2006 27 Ca 21/06).
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Das Bundeskabinett hat am 23.5.2007 den Gesetzentwurf zur Modernisierung des
GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) verabschiedet.
Kernpunkt der Reform ist die Erleichterung und Beschleunigung von GmbH-Gründungen.
So soll das Mindeststammkapital einer GmbH von bisher 25.000 auf 10.000 Euro
herabgesetzt und in bestimmten Fällen sogar ganz auf ein bestimmtes Mindeststammkapital
verzichtet werden. Außerdem sollen GmbH-Gründungen mit einer Mustersatzung nicht mehr beurkundungspflichtig sein.
Mehr: Schmidt.
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Microsoft Office 2007 flüstert übers Netz: etwa
beim Klick auf den Hilfe-Button versucht unter anderem Word 2007
offenbar, Daten über das Web an ein Marktforschungsunternehmen zu schicken.
Mehr: Heise.
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Der im Arbeitsverhältnis mit dem ehemaligen Arbeitgeber erwachsene Kündigungsschutz
geht bei einem Betriebsübergang nicht mit dem Arbeitsverhältnis auf den Betriebserwerber
über, wenn in dessen Betrieb die Voraussetzungen von § 23 Abs.1 KSchG nicht vorliegen.
Daher entfällt der Kündigungsschutz, wenn im Betrieb des neuen Arbeitgebers nicht mehr
als fünf Arbeitnehmer beschäftigt werden.
[BAG PM Nr.15 vom 15.2.2007, 8 AZR 397/06]
Mehr: Schmidt.
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Eine mit dem Zusatz "im Auftrag (i.A.)" unterschriebene Kündigung
wahrt regelmäßig nicht das Schriftformerfordernis aus § 623 BGB.
Das Kennzeichen "i.A." indiziert ein Botenhandeln. Da ein Bote
lediglich eine fremde Erklärung übermittelt und keine eigene
Erklärung abgibt, ist er nicht Aussteller der Urkunde. Das gilt
selbst dann, wenn er lediglich als Bote aufgetreten ist, in
Wahrheit jedoch zur Kündigung bevollmächtigt war.
[ArbG Hamburg 8.12.2006, 27 Ca 21/06]
Mehr: Schmidt.
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Unterschreibt eine Ehefrau den Kreditvertrag ihres Mannes auf Drängen der Bank als "zweite Darlehensnehmerin",
so kann hierin trotz der anderslautenden Bezeichnung eine Bürgschaft liegen.
Diese ist sittenwidrig, wenn die Ehefrau nach ihren finanziellen Verhältnissen nicht
zur Rückzahlung der Darlehenssumme in der Lage ist und sie dem Verlangen der Bank
nach einer Absicherung des Darlehens nur aus emotionaler Verbundenheit zu ihrem Ehemann
nachgekommen ist.
Mehr: Schmidt.
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Wenn Ärzte feste Behandlungstermine vergeben,
müssen sie diese grundsätzlich auch einhalten, soweit ihnen das möglich ist.
Anderenfalls können sie sich gegenüber ihren Patienten schadensersatzpflichtig machen.
Das gilt auch, wenn der Arzt die Durchführung der Behandlung nach der Terminvereinbarung von
einer Kostenübernahmeerklärung des Patienten abhängig macht und dieser die Erklärung nicht
abgibt. Eine solche nachträgliche Bedingung lässt den bereits geschlossenen Behandlungsvertrag unberührt.
[LG Oldenburg 12.1.2007, 8 S 515/06]
Mehr: Schmidt.
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Altersgrenze für Verkehrspiloten von 65 Jahren ist verfassungsgemäß (BVerfG 26.1.2007, 2 BvR 2408/06).
Mehr: Schmidt.
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Arbeitgeber müssen bei individuellen Gehaltserhöhungen nicht alle Arbeitnehmer gleich behandeln.
(LAG Rheinland-Pfalz 20.7.2006, 4 Sa 325/06:)
Mehr: Schmidt.
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Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der
Haftungsprivilegierung im Arbeitsverhältnis gelten nur im Verhältnis des
Arbeitnehmers zum Arbeitgeber. Arbeitnehmer untereinander haften dagegen
regelmäßig uneingeschränkt für Schäden, die sie einander zufügen.
Ein Mitverschulden des Geschädigten kann allenfalls über § 254 BGB berücksichtigt werden.
Mehr: Otto Schmidt.
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Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis in Reaktion auf Beleidigungen
durch Kollegen selbst kündigen, haben gegen die Kollegen keinen Anspruch
auf Ersatz des Verdienstausfalls. Ein solcher Anspruch ergibt sich insbesondere
nicht aus § 823 Abs.1 BGB, da Beleidigungen nicht das Recht des
Arbeitnehmers an seinem Arbeitsplatz verletzen. Der Anspruch kann auch nicht
auf § 823 Abs.2 BGB gestützt werden.
Mehr: Otto Schmidt.
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